Über das Programm
Zivilgesellschaften stärken: CCP Fellowships
Mit den Stipendien CCP Fellowships fördert das CrossCulture Programm (CCP) jährlich rund 120 Berufstätige und ehrenamtlich Engagierte aus 46 Ländern. Im Rahmen von zwei- bis dreimonatigen berufsbezogenen Aufenthalten in Gastorganisationen in Deutschland oder in den CCP-Partnerländern vertiefen die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse, knüpfen neue Kontakte und erwerben interkulturelle Kompetenzen. Die Gastorganisationen wiederum profitieren vom Fachwissen, den regionalen Kenntnissen und Netzwerken der Stipendiat:innen. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit an interkulturellen Workshops, Vernetzungs- und Fachveranstaltungen des CCP teilzunehmen. Die im Ausland gesammelten Erfahrungen bringen die Stipendiat:innen nach der Rückkehr in den Arbeitsalltag ihrer Heimatorganisation ein.
Die CCP Fellowships 2022 werden digital und in Präsenz angeboten. Vorbehaltlich der Finanzierung durch das Auswärtige Amt können sich die Teilnehmenden je nach persönlicher Situation und Covid-19-Einreisebestimmungen für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.
An wen richtet sich das Programm?
Aktuell sind Bewerbungen aus den folgenden Ländern möglich:
Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Chile, Deutschland, Georgien, Guatemala, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Kuba, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Nepal, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Republik Moldau, Russland, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was beinhaltet die Förderung?
In erster Linie handelt es sich um eine Förderung zur Stärkung von zivilgesellschaftlichen Akteuren in ihrem Schaffen. Diese beinhaltet folgende Unterstützung und Angebote:
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus dem Ausland:
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus Deutschland:
Die Mitnahme von Familienmitgliedern wie zum Beispiel Ehepartnern oder Kindern ist nicht vorgesehen. Das ifa übernimmt keinerlei Kosten oder Verantwortung für weitere Personen. Die oben aufgeführte Stipendienhöhe ist vorbehaltlich der Finanzierungszusage durch das Auswärtige Amt.
Mit den Stipendien CCP Fellowships fördert das CrossCulture Programm (CCP) jährlich rund 120 Berufstätige und ehrenamtlich Engagierte aus 46 Ländern. Im Rahmen von zwei- bis dreimonatigen berufsbezogenen Aufenthalten in Gastorganisationen in Deutschland oder in den CCP-Partnerländern vertiefen die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse, knüpfen neue Kontakte und erwerben interkulturelle Kompetenzen. Die Gastorganisationen wiederum profitieren vom Fachwissen, den regionalen Kenntnissen und Netzwerken der Stipendiat:innen. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit an interkulturellen Workshops, Vernetzungs- und Fachveranstaltungen des CCP teilzunehmen. Die im Ausland gesammelten Erfahrungen bringen die Stipendiat:innen nach der Rückkehr in den Arbeitsalltag ihrer Heimatorganisation ein.
Die CCP Fellowships 2022 werden digital und in Präsenz angeboten. Vorbehaltlich der Finanzierung durch das Auswärtige Amt können sich die Teilnehmenden je nach persönlicher Situation und Covid-19-Einreisebestimmungen für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.
An wen richtet sich das Programm?
Aktuell sind Bewerbungen aus den folgenden Ländern möglich:
Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Chile, Deutschland, Georgien, Guatemala, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Kuba, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Nepal, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Republik Moldau, Russland, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. 23 Jahre alt sein.
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement in einer zivilgesellschaftlichen Organisation im Herkunftsland sollten nachgewiesen werden.
- Es sind gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden.
- Gesundheitliche Verfassung für einen längeren Auslandsaufenthalt ist vorhanden.
- Die Bewerber:innen sind längerfristig sozial oder gesellschaftlich engagiert.
- Hauptberufliche Erfahrung im Tätigkeitsbereich liegt vor.
- Eine Kooperation mit Organisationen im Zielland besteht oder ist geplant.
- Weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Deutsch, sind vorhanden.
- Politik und Gesellschaft
- Medien und Kultur
- Menschenrechte und Frieden
- Nachhaltige Entwicklung
- Digitale Zivilgesellschaft
- Non-formale politische Bildung
- Klimagerechtigkeit
Was beinhaltet die Förderung?
In erster Linie handelt es sich um eine Förderung zur Stärkung von zivilgesellschaftlichen Akteuren in ihrem Schaffen. Diese beinhaltet folgende Unterstützung und Angebote:
- Zusammenarbeit mit einer Gastorganisation aus dem CCP-Netzwerk vor Ort / online
- Mentoring über die gesamte Dauer des Stipendiums
- Online / vor Ort Fachtrainings in dem Tätigkeitsfeld, die sich an den persönlichen und beruflichen Zielen des Fellows orientieren
- Vernetzung mit anderen CCP-Stipendiat:innen
- Aufnahme in das Alumni-Netzwerk des CCP
- Für Stipendiat:innen der Schwerpunktthemen: Teilnahme an einer Fachveranstaltung
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus dem Ausland:
- monatliches Stipendium in Höhe von 550 Euro zzgl. Kostenübernahme von Hin- und Rückflug, Unterkunft, Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Wohnorts, Krankenversicherung, Rückerstattung anfallender Visumsgebühren
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus Deutschland:
- monatliches Stipendium in Höhe von 550 Euro zzgl. Zuschuss zu Unterkunftskosten in Höhe von 550 Euro, Rückerstattung von Hin- und Rückflug, Rückerstattung anfallender Visumsgebühren, Krankenversicherung
Die Mitnahme von Familienmitgliedern wie zum Beispiel Ehepartnern oder Kindern ist nicht vorgesehen. Das ifa übernimmt keinerlei Kosten oder Verantwortung für weitere Personen. Die oben aufgeführte Stipendienhöhe ist vorbehaltlich der Finanzierungszusage durch das Auswärtige Amt.