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Zivilgesellschaften stärken: CCP Fellowships

Das CrossCulture Programm (CCP) Fellowships vergibt zwischen 55 und 60 Stipendien an Berufstätige und ehrenamtlich Engagierte aus über 40 Ländern. Die Stipendiat:innen absolvieren einen zwei- bis dreimonatigen beruflichen Aufenthalt bei Gastorganisationen in Deutschland oder in CCP-Partnerländern. Dabei erweitern sie ihr Fachwissen, knüpfen wertvolle Kontakte und vertiefen ihre interkulturellen Kompetenzen. Die Gastorganisationen wiederum profitieren vom Fachwissen, den regionalen Kenntnissen und Netzwerken der Stipendiat:innen.  
 
Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit an transkulturellen Workshops, Netzwerk- und Fachveranstaltungen des CCP teilzunehmen. Nach ihrer Rückkehr fließen ihre im Ausland gesammelten Erfahrungen in die Arbeit in der Heimatorganisation ein. 
 
Die CCP Fellowships 2025 werden als Präsenzstipendien angeboten. Je nach persönlicher Situation und aktuell gültiger Einreisebestimmungen können die Stipendiat:innen auch digital am Programm teilnehmen, vorbehaltlich der Finanzierung durch das Auswärtige Amt. 
   
An wen richtet sich das Programm? 
  
Aktuell sind Bewerbungen aus folgenden Ländern möglich: 
Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Deutschland, Georgien, Guatemala, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien, Kuba, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Mongolei, Nepal, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Philippinen, Republik Moldau, Russland, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vietnam. 
  
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 
  • Mindestalter: 23 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung 
  • Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement in einer zivilgesellschaftlichen Organisation im Herkunftsland 
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift 
  • Gute gesundheitliche Verfassung für einen längeren Auslandsaufenthalt (bei Unsicherheit hierüber gerne uns kontaktieren: crossculture@ifa.de) 
  • Ausschlusskriterium: Studierende sind von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen. 
 
 Wünschenswert: 
  • Längerfristiges gesellschaftliches oder soziales Engagement 
  • Bestehende oder geplante Kooperation mit Organisation im Zielland 
  • Weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil, insbesondere Deutsch 
 
Förderbereiche: Grundsätzlich werden Stipendien an Personen vergeben, die folgenden Themen- und Arbeitsfeldern tätig sind: 
  • Politik und Gesellschaft 
  • Medien und Kultur 
  • Menschenrechte und Frieden 
  • Nachhaltige Entwicklung und Klimagerechtigkeit 
2025 stehen zudem folgende Schwerpunktthemen im Fokus: 
  • Gender und Diversität 
  • Erinnerungskultur 
     
Was beinhaltet die Förderung? 
  
Ziel des CCP-Fellowships ist es, zivilgesellschaftliche Akteur:innen in ihrem Engagement zu unterstützen und zu stärken. Die Förderung umfasst folgende Angebote: 
  • Zusammenarbeit mit einer Gastorganisation aus dem CCP-Netzwerk 
  • Mentoring während des Stipendiums 
  • Fachtrainings (online oder vor Ort) im eigenen Tätigkeitsbereich 
  • Transkultureller Workshop 
  • Vernetzung mit anderen CCP-Stipendiat:innen 
  • Aufnahme in das Alumni:ae-Netzwerk 
Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung für Stipendiat:innen der beiden Schwerpunktthemen Gender und Diversität oder Erinnerungskultur 
  
Kostenübernahme durch das ifa für Stipendiat:innen aus dem Ausland: 
  • monatliches Stipendium in Höhe von 650 Euro 
  • Kosten des Hin- und Rückflugs 
  • Unterkunft 
  • Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Wohnorts 
  • Krankenversicherung 
  • Rückerstattung anfallender Visumsgebühren 
  
Kostenübernahme durch das ifa für Stipendiat:innen aus Deutschland: 
  • monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro 
  • Rückerstattung von Hin- und Rückflug 
  • Rückerstattung anfallender Visumsgebühren 
  • Krankenversicherung 
  • monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro  

Die Mitnahme von Familienmitgliedern wie zum Beispiel Partner:in oder Kindern ist nicht vorgesehen. Das ifa übernimmt keine zusätzlichen Kosten oder Verantwortung für Personen. Die Höhe des Stipendiums steht unter Vorbehalt der Finanzierungszusage durch das Auswärtige Amt.