Logo

Über das Programm

Zivilgesellschaften stärken: CCP Fellowships
 
Mit den Stipendien CCP Fellowships fördert das CrossCulture Programm (CCP) jährlich rund 60 Berufstätige und ehrenamtlich Engagierte aus über 40 Ländern. Im Rahmen von zwei- bis dreimonatigen berufsbezogenen Aufenthalten in Gastorganisationen in Deutschland oder in den CCP-Partnerländern vertiefen die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse, knüpfen neue Kontakte und erwerben interkulturelle Kompetenzen. Die Gastorganisationen wiederum profitieren vom Fachwissen, den regionalen Kenntnissen und Netzwerken der Stipendiat:innen. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit an transkulturellen Workshops, Vernetzungs- und Fachveranstaltungen des CCP teilzunehmen. Die im Ausland gesammelten Erfahrungen bringen die Stipendiat:innen nach der Rückkehr in den Arbeitsalltag ihrer Heimatorganisation ein.
 
Die CCP Fellowships 2024 werden in Präsenz angeboten. Vorbehaltlich der Finanzierung durch das Auswärtige Amt können sich die Teilnehmenden je nach persönlicher Situation und Covid-19-Einreisebestimmungen auch für die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme entscheiden.

 
An wen richtet sich das Programm?
 
Aktuell sind Bewerbungen aus den folgenden Ländern möglich:
Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Deutschland, Georgien, Guatemala, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien, Kuba, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Mongolei, Nepal, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Philippinen, Republik Moldau, Russland, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vietnam.
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 
  • Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. 23 Jahre alt sein.
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement in einer zivilgesellschaftlichen Organisation im Herkunftsland sollten nachgewiesen werden.
  • Es sind gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden.
  • Gesundheitliche Verfassung für einen längeren Auslandsaufenthalt ist vorhanden.
 Erwünscht:
  • Die Bewerber:innen sind längerfristig sozial oder gesellschaftlich engagiert.
  • Hauptberufliche Erfahrung im Tätigkeitsbereich liegt vor.
  • Eine Kooperation mit Organisationen im Zielland besteht oder ist geplant.
  • Weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Deutsch, sind vorhanden.
 Grundsätzlich werden Stipendien an Personen vergeben, die in einem der folgenden Themen- und Arbeitsfelder tätig sind:
  • Politik und Gesellschaft
  • Medien und Kultur
  • Menschenrechte und Frieden
  • Nachhaltige Entwicklung und Klimagerechtigkeit
2024 stehen zudem folgende Schwerpunktthemen im Fokus:
  • Gender und Diversität
  • Kreislaufwirtschaft
Ausschlusskriterium für die Bewerbung: Studierende können nicht am Programm teilnehmen.
 
 
Was beinhaltet die Förderung?
 
In erster Linie handelt es sich um eine Förderung zur Stärkung von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen in ihrem Schaffen. Diese beinhaltet folgende Unterstützung und Angebote:
  • Zusammenarbeit mit einer Gastorganisation aus dem CCP-Netzwerk
  • Mentoring über die gesamte Dauer des Stipendiums
  • Online / vor Ort Fachtrainings in dem Tätigkeitsfeld, die sich an den persönlichen und beruflichen Zielen des Fellows orientieren
  • Vernetzung mit anderen CCP-Stipendiat:innen
  • Aufnahme in das Alumni-Netzwerk des CCP
  • Für Stipendiat:innen der beiden Schwerpunktthemen: Teilnahme an einer Fachveranstaltung
 
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus dem Ausland:
  • monatliches Stipendium in Höhe von 650 Euro zzgl. Kostenübernahme von Hin- und Rückflug, Unterkunft, Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Wohnorts, Krankenversicherung, Rückerstattung anfallender Visumsgebühren
 
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus Deutschland:
  • monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro, Rückerstattung von Hin- und Rückflug, Rückerstattung anfallender Visumsgebühren, Krankenversicherung
 
Die Mitnahme von Familienmitgliedern wie zum Beispiel Ehepartnern oder Kindern ist nicht vorgesehen. Das ifa übernimmt keinerlei Kosten oder Verantwortung für weitere Personen. Die oben aufgeführte Stipendienhöhe ist vorbehaltlich der Finanzierungszusage durch das Auswärtige Amt.